Berechnung von Pensionsrückstellungen

In Ihrem Unternehmen wurde zwar eine Pensionszusage erteilt, aber es wurde keine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Aus diesem Grunde bekommen Sie keine kostenlose Rückstellungsberechnung von einer Versicherungsgesellschaft.

Oder Sie haben einen anderen Grund, warum Sie eine unabhängige Berechnung für die Pensionsrückstellungen wünschen. Wir bieten Ihnen diesen Service zu günstigen Konditionen an und auf Wunsch auch ein Gutachten für die Handelsbilanz nach BilMoG.

Wenn Sie sich einmal ein Muster-Gutachten anschauen wollen, werden Sie hier fündig.

Ansonsten haben wir einen Fragebogen, mit dem wir die Daten erfassen. Benötigen Sie Gutachten für mehrere Personen, benötigen wir die persönlichen Daten jedes Einzelnen. Sie müssten den Teil mit den persönlichen Daten und der Zusage dann bitte für jeden Anwärter einmal ausfüllen.

Außerdem brauchen wir einen schriftlichen Auftrag für die Erstellung der Berechnung.

  • Hier finden Sie den Auftrag für eine Person.
  • Dort steht das Formular für ein Gutachten für zwei Personen mit der gleichen Zusage.
  • Wir haben auch ein Auftragsformular für bis zu 6 Personen.

Wenn Sie eine Berechnung für eine noch größere Gruppe wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Dann klären wir alle notwendigen Fragen.

Kontakt

Haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns kostenfrei unter

0800 80 20 40 4

Sollten Sie wir kurzfristig nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, wann wir Sie wo erreichen können.

Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an

info@bundesversorgungswerk.de

Wir melden uns so schnell wie möglich. und wenn Sie das unten vorbereitete Formular ausfüllen, geht das sogar noch leichter.

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