Besondere Beratungsschwerpunkte
Beim Bundes-Versorgungs-Werk e.V. gibt es zwei Bereiche, in denen wir besondere Kompetenz entwickelt haben. Das sind unsere besonders starken Seiten.
Überprüfung von Pensionszusagen
Seite mehr als 10 Jahren überprüfen wir Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbH's. Mit über 500 überprüften Zusagen gehören wir in dem Bereich zu den erfahrensten Beratern in Deutschland. Wir können Ihnen deshalb auch aus Erfahrung sagen, dass kaum eine Pensionszusage wirklich in Ordnung ist.
Bei über 500 Überprüfungen haben wir 2 gefunden, bei denen es wirklich nichts mehr zu verbessern gab. Teilweise sind die Fehler so gravierend, dass bei der nächsten Betriebsprüfung eine Auflösung der Rückstellungen droht.
Bei der Rückdeckungsversicherung ist es so, dass diese nur in 1 der 500 Fälle wirklich noch zur Zusage passte - weil sie erst vor kurzem überprüft worden war.
Verantwortlich für diesen Bereich ist Hans-Dieter Stubben
Sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung
Das Thema der sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung bearbeiten wir nicht selber, sondern wir kooperieren in diesem Bereich mit einer Anwältin und einem zugelassenen Rentenberater. Unsere beiden Experten bearbeiten diesen Komplex mit großem Engagement und deshalb auch mit sehr gutem Erfolg.
Wichtig ist uns: Wir machen keine "Befreiungsaktionen", sondern wir lassen durch unsere Fachleute den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen. Denn es nicht von vornherein klar, dass eine "Befreiung" immer der Weisheit letzter Schluss ist. Für manchen Mandanten ist die Sozialversicherung eine durchaus vernünftige Lösung.
Es macht aber gerade deshalb Sinn, sich diesen Status einer Pflichtversicherung auch bestätigen zu lassen, damit es im Leistungsfall nicht erst zu Diskussionen oder gar Gerichtsverfahren kommen muss, bevor Versicherte einen Leistungsanspruch durchsetzen können. Selbst die Bestätigung einer Versicherungspflicht durch einen Betriebsprüfer begründet noch keinen Leistungsanspruch. Betriebsprüfer haben ausschließlich die Aufgabe, möglichst hohe Beiträge zu erzielen, so das Bundessozialgericht.
Wollen Sie also sicher sein, welchen SV-Status Sie haben, beauftragen Sie unsere Experten, dann haben Sie nach einer Statusfeststellung einen rechtskräftigen Anspruch.
Kontakt
Haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns kostenfrei unter
0800 80 20 40 4
Sollten Sie wir kurzfristig nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, wann wir Sie wo erreichen können.
Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an
Wir melden uns so schnell wie möglich. und wenn Sie das unten vorbereitete Formular ausfüllen, geht das sogar noch leichter.

