Die Pensionszusage
Die Pensionszusage (manchmal auch als Direktzusage bezeichnet) ist eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ihm bei Erreichen der Altersgrenze bzw. im Invaliditäts- oder Todesfall eine betriebliche Versorgungsleistung zu zahlen. Der Arbeitnehmer kann für diese Zusage z.B. auf einen Teil seines Gehaltes verzichten.
Zur Absicherung der Zusage schließt der Arbeitnehmer in der Regel einen entsprechenden Vertrag mit einer Versicherung ab. Der Arbeitgeber zahlt während der Laufzeit die Beiträge in die Versicherung ein. Wird die vereinbarte Leistung fällig, zahlt die Versicherung an den Arbeitgeber aus, der wiederum die Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zahlt.
In einem Schaubild sehen die vertraglichen Beziehungen und der Weg des Geldes etwa so aus:

Vorteile für die Arbeitgeber
- Liquiditätsschöpfung (bei vorhandenem Gewinn)
- Individuelle, flexible Ausgestaltung der Zusage möglich
- evtl. Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Renditechancen aus freien Kapitalmarkt-anlagen möglich (stille Reserven)
Vorteile für die Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsfrei bei Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG bis inkl. 2008
- Keine steuerliche Berührung während der Anwartschaftsphase
- Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter mit hohen Freibeträgen
Bevorzugte Einsatzmöglichkeit
Der Schwerpunkt der Pensionszusage liegt bei Großunternehmen. Sie spielt weiterhin eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf-Versorgung). Sie ist auch gut geeignet zur Versorgung von leitenden Angestellten mit einem größeren Versorgungsbedarf.
Auch wenn das Eigenkapital der Firma gestärkt werden soll, ergeben sich hier gute Möglichkeiten.
Kontakt
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