Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Einrichtung. Der Arbeitgeber wird Mitglied in einer Pensionskasse und zahlt die Beiträge des Mitarbeiters in diese Kasse ein.

Wird die vereinbarte Leistung fällig, zahlt die Pensionskasse die Vorsorgeleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene aus.

In einem Schaubild sehen die vertraglichen Beziehungen und der Weg des Geldes etwa so aus:

Vorteile für Arbeitgeber

  • Keine Bilanzberührung
  • Einfache und kostengünstige Verwaltung auch bei Fluktuation
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bis inkl. 2008 möglich
  • Alle Förderwege aus einer Hand
  • Keine PSV-Beiträge

Vorteile für die Arbeitnehmer

  • Flexible Gestaltung (Kapital/ Rente und Zusatzversicherung möglich)
  • Übertragbarkeit des Ver-sicherungsvertrags bei Ausscheiden
  • Förderung nach §3 Nr. 63 EStG

Einsatzschwerpunkt

Die Pensionskasse hat ihren Schwerpunkt bei Branchenlösungen. So wird z.B. im Einzelhandel ein großer Teil der bAv über Pensionskassen abgewickelt.

In Tarifverträgen wird manchmal die Altersversorgung über eine Pensionskasse vorgeschrieben oder zumindest als bevorzugte Lösung festgelegt.

Kontakt

Haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns kostenfrei unter

0800 80 20 40 4

Sollten Sie wir kurzfristig nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, wann wir Sie wo erreichen können.

Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an

info@bundesversorgungswerk.de

Wir melden uns so schnell wie möglich. und wenn Sie das unten vorbereitete Formular ausfüllen, geht das sogar noch leichter.

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