Pensionsfonds.
Die Pensionsfonds sind mit den Neuregelungen im Rentenrecht zum 01.01.2002 erstmals für die betriebliche Altersvorsorge zugelassen worden. Wie bei der Pensionskasse handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges Versorgungswerk, in das der Arbeitnehmer seine Beiträge für die Altersvorsorge über den Arbeitgeber einzahlt. Im Gegensatz zur Pensionskasse hat der Pensionsfonds jedoch größere Freiheiten bei der Anlage der Gelder: Das gesamte Kapital kann in Fonds angelegt werden. Damit steigen die Chancen auf hohe Renditen, gleichzeitig natürlich auch das Risiko.
Wird die vereinbarte Leistung fällig, zahlt der Pensionsfonds wie bei der Pensionskasse die Vorsorgeleistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene aus.
In einem Schaubild sehen die vertraglichen Beziehungen und der Weg des Geldes etwa so aus:
Vorteile für die Arbeitgeber
- keine Bilanzberührung
- Auslagerung der Verwaltung auf den Pensionsfonds
- einfache Ablösung bestehender Pensionszusagen/U-Kassen möglich
- Flexible Beitragszahlung möglich
Vorteile für die Arbeitnehmer
- Sozialversicherungsfrei bis zu 4% der BBG bis inkl. 2008
- Förderung nach §3 Nr. 63 EStG
- evtl. höhere Renditen aus freien Kapitalmarktanlagen möglich (Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds)
- Flexible Beitragszahlung möglich
Schwerpunkt für Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist nach unserer Meinung in erster Linie dann einzusetzen, wenn Pensionszusagen oder U-Kassen abgelöst werden sollen.
In manchen Branchen - z.B. chemische Industrie - hat ein Branchenpensionsfonds ein größeres Gewicht.
Kontakt
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Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an
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